MANDANT WERDEN

Mandant werden

Jedes Unternehmen muss für sich prüfen was es von seinem Steuerberater erwartet, wobei als geklärt angenommen werden kann, dass der verliehene Steuerberatertitel von Seiten des Bundesfinanzministeriums ein steuerrechtliches Gütesiegel darstellt. Das Bundesfinanzministerium unterscheidet nicht nach weiteren Güteklassen innerhalb der Steuerberater. Es ist jedoch nicht von der Hand zu weisen, dass es unterschiedliche Arten von Steuerberatern gibt, welche aufgrund Ihrer Fachkompetenz und Erfahrungen Schwerpunktwissen aufgebaut haben.

Schlussendlich kommt es auf Ihre unternehmerische Erwartungshaltung an!


Falls Sie die folgenden Fragen hinsichtlich ihrer aktuellen steuerlichen Beratung größtenteils für sich negativ beantworten, sollten Sie uns kontaktieren. Wir prüfen dann gemeinsam, ob wir für Sie der richtige und vor allem langfristige Partner sind.

  • Sind sie mit der steuerlichen - & wirtschaftlichen Beratungsleistung wirklich zufrieden?
  • Hilft Ihnen die Aufstellung des Jahresabschlusses, die Erstellung der Steuererklärung, und die Deklarierungsleistung ihre Gewinnpotenziale zu heben und ihr Unternehmen langfristig abzusichern?
  • Wie oft hören Sie von Ihrem Berater „it´s not my business“?
  • Kann sich Ihr Berater in Sie als Unternehmer hineinversetzen und sprechen Sie die gleiche Sprache?
  • Ist ihr Berater in der Lage Erfolgspotenziale ihres Geschäftsmodells zu erkennen und Ihnen dieses zu vermitteln?
  • Märkte verändern sich, hat sich die Leistung der Steuerberater angepasst?

Ein Steuerberaterwechsel birgt für Sie keinerlei Risiken.


Viele Mandanten stehen einem Wechsel des Steuerberaters eher skeptisch gegenüber, da sie hiermit keinerlei Erfahrungen gemacht haben. Derlei Sorgen sind aber unbegründet, denn in den überwiegenden Fällen ist ein Beraterwechsel unkompliziert und unproblematisch regelbar. Ihre Datenbestände übernehmen wir, ohne dass Sie sich hierum bemühen müssen. Wir arbeiten stets mit den aktuellen Programmen der DATEV und können daher die Datensätze der Kollegen in unser System importieren. Auch wenn der Kollege nicht mit der DATEV arbeitet. Eine Lösung findet sich eigentlich immer. Ihr ehemaliger Steuerberater ist selbstverständlich auch nach Kündigung des Mandatsverhältnisses zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Steuerberaterwechsel

Beachten Sie nur, dass gegenüber Ihrem ehemaligen Steuerberater keinerlei Honorare mehr ausstehen. Andernfalls könnte dieser die Herausgabe der Unterlagen und Daten geltend machen („Zurückbehaltungsrecht“). Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie Ihren Steuerberater wechseln möchten, oder wenn Sie hierzu Fragen haben, kommen Sie doch einfach zu uns in unsere Kanzlei.


Wir beraten Sie gern!

Unser Fokus liegt auf Ihrem Erfolg!