BERATUNGSANSATZ

Unsere Grundannahme ist stets – Erfolg ist planbar!

Unser Anspruch für unsere Mandanten - Erfolg gemessen am Idealmaßstab!


Das Grundprinzip unseres Beratungsansatzes ist der Fokus auf Ihren Geschäftserfolg!


Das Grundprinzip unseres Beratungsansatzes ist der Fokus auf Ihren Geschäftserfolg!

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Sie neben den üblichen Steuerberatungstätigkeiten proaktiv und kompetent in allen Bereichen der Erfolgs- und Profitabilitätssteigerung tatkräftig zu unterstützen und auf deren Realisierung gezielt hinzuwirken. Das Steuer- & Wirtschaftswerk gewährleistet hierbei steuerrechtlich wie auch betriebswirtschaftlich, als Ihr Partner für die ganzheitliche wirtschaftliche Beratung, damit Sie sich operativ voll auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Bei der strategischen Erfolgsabsicherung bzw. der Absicherung der Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens arbeiten wir in jeder Hinsicht eng zusammen und begleiten Sie bei Ihren Entscheidungen während sämtlicher Phasen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit – von der Gründung über den Aufbau bis hin zur Vererbung oder Veräußerung Ihres Unternehmens. Dabei unterstützen wir Sie stets proaktiv, indem wir nicht ausschließlich auf Ihren konkreten Wunsch hin Hilfestellung leisten, sondern Sie aufgrund unserer Erfahrung und der Kenntnis Ihres Unternehmens frühzeitig auf akute Problemstellungen und künftige Herausforderungen hinweisen und Sie bei der Bestimmung von strategischen Handlungsalternativen, sowie deren Umsetzung tatkräftig unterstützen.

  • Die Trennung von steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Themen ist in der Praxis grundsätzlich nicht möglich, da die steuerrechtliche Beurteilung einen Teil der betriebswirtschaftlichen Betrachtung darstellt. Der Gesetzgeber hat in zahlreichen steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften eine Vielzahl von Wahlrechten und Gestaltungsspielräumen geschaffen, welche es passgenau, zielorientiert und im besten Fall steuerentlastend und liquiditätsschonend anzuwenden gilt. Weitergehend wird der Staat in der Theorie oft mit seinen Steuerforderungen als stiller Teilhaber an jedem Unternehmen bezeichnet, was dazu führt, dass der Staat in Gestalt des Bundesfinanzministeriums Steuern auf materiell rechtlicher Grundlage und mit klaren Form- und Fristvorschriften diese erhebt. Auf dieser Grundlage ist es verständlich, dass jegliche betriebswirtschaftliche Entscheidung auf steuerrechtliche Auswirkungen hin zu untersuchen ist.

    Auf der anderen Seite ist jedem Unternehmer - wie auch dem Staat - klar, dass nur visionäre, strategisch gut aufgestellte Unternehmen sich im heute zunehmend globalen Markt durchsetzen können. Viele kleine und mittelständische Unternehmen bzw. Freiberufler sehen sich zunehmend teils starken Marktveränderungen oder -verschiebungen ausgesetzt. Sie müssen Ihr Geschäftsmodell vollumfänglich nach Erfolgspotenzialen überprüfen, neu ausrichten und somit für die Zukunft absichern. Hierbei reicht es nicht mehr aus einzelne Unternehmensbereiche als gut aufgestellt zu beurteilen und andere hingegen als „gut genug“. Aufgrund der Komplexität der Unternehmensprozesse kommt es häufig dazu, dass sich Qualitäts- oder Effizienzfehler einschleichen, sodass die Gesamtleistung des Unternehmens - im schlimmsten Fall - auf den schwächsten Betriebsbereich reduziert wird. Somit muss es die Devise sein, jeden Betriebsbereich - natürlich nach Prioritäten –strategisch weiterzuentwickeln ganz im Sinne einer ganzheitlichen Unternehmensstrategie, um Unternehmensziele realistisch erreichen zu können. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sehen sich häufig nicht in der Lage in allen Betriebsbereichen Experten anzustellen oder dieses selbst abzudecken, sodass externe Partner hier das Mittel der Wahl sind.


Unser Fokus liegt auf Ihrem Erfolg!